Pro Bono / CSR

Gesellschaftliche Verantwortung endet nicht beim Steuerbescheid und dem Berufsethos der Anwälte, wie die Berufsordnung diesen vorgibt. Auch und gerade wegen der Privilegien, die der Berufsstand des Rechtsanwalts mit sich bringt, stehen alle Partner der Kanzlei auch für soziale Verantwortung und bringen sich regelmäßig und gern ehrenamtlich ein, wenn der gute Zweck im Vordergrund steht und damit diejenigen Menschen unterstützt werden, die es besonders brauchen können.

Natürlich kann eine mittelständische Kanzlei nicht in einem Umfang Spendenschecks ausstellen wie große Konzerne oder Unternehmen. Dies ist häufig aber auch gar nicht nötig, denn vielfach fehlt es Organisationen und gesellschaftlich engagierten Personen weniger an finanziellen Mitteln, als an Know-How und fachkundiger Unterstützung. Die Gründung eines Vereins oder die Abwicklung bestimmter Projekte kann das Engagement hilfsbereiter Menschen vor erhebliche praktische Probleme stellen. An dieser Stelle möchte die Kanzlei ansetzen und durch ehrenamtliches Engagement einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, der an den Stellen ansetzt, wo das anwaltliche Fachwissen den Beteiligten mehr nützt als Geldspenden.

Im Rahmen dieses Engagements werden ehrenamtlich bestimmte Beratungs- oder Vertretungsleistungen an hilfsbedürftige Personen oder Organisationen erbracht und (gemeinnützige) Vereine mit dem Know-How und der Man-Power der Kanzlei tatkräftig unterstützt. Sei es bei der Gestaltung der Satzung, der Anerkennung der Gemeinnützigkeit, der Schulung in Compliance-Fragen oder ggf. sogar im Rahmen einer aktiven Mitwirkung im Vorstand. Einige Beispiele wollen wir Ihnen nachfolgend vorstellen. Soweit Sie selbst in diesem Bereich tätig sind und die Kanzlei für ein weiteres Engagement begeistern möchten, sprechen Sie uns gern an und wir schauen, ob und wie eine Unterstützung erbracht werden kann.

Tusiima Nawanyago e.V. - Hilfe für Afrika

Wie vieles im Leben beginnt auch diese Erfolgsgeschichte mit einer glücklichen Fügung. Aus einem zufälligen Gespräch auf einer Zugfahrt entstand ein Kontakt und der Hinweis, dass sich die Familie Weber-Kistler aus Gemmingen seit Jahren für die Unterstützung eines kleinen Dorfes in Uganda einsetzt. 

Schon länger bestand innerhalb der Familie der Gedanke, diese lose organisierten Hilfen effizienter zu gestalten. Im weiteren Dialog stellte sich dann heraus, dass es zur Umsetzung vor allem auch am rechtlichen Know-How für eine Gründung eines solchen gemeinnützigen Vereins fehlt. Bereits zu dieser Zeit war klar, dass es hieran nicht scheitern sollte. Mit Unterstützung der Kanzlei, für die auf jegliche Vergütung verzichtet wurde, konnte ca. ein Jahr nach dieser Begegnung das Projekt "Vereinsgründung" angegangen werden. Mit einer Beratung über Ziele und Zwecke des Vereins, der Erstellung einer Satzung, der Teilnahme an den nötigen Gründungsversammlungen und Gründungsurkunden konnte diesseits die nötige Unterstützung geboten werden, um innerhalb weniger Monate eine professionelle Arbeitsumgebung für das engagierte Team zu schaffen und auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt zu erwirken. Im März 2018 wurde der Verein dann im Vereinsregister angemeldet und wird nunmehr beim Amtsgericht Stuttgart - Registergericht - als "Tusiima Nawanyago e.V." geführt. 

Hier stellt sich der Verein Tusiima Nawanyago e.V. für Sie vor, und wenn Ihnen dieses Thema ebenso am Herzen liegt wie uns, ist jede Hilfe willkommen. Zögern sich nicht, uns anzusprechen, wir vermitteln gern einen Kontakt, sei es für Geldspenden, Sachspenden oder Know-How, den dieser Verein für viele technische Projekte brauchen kann.

Als Gründungsmitglied dieses Vereins steht RA Mirko Sprengnether dem Verein weiterhin als rechtlicher Beistand zur Seite und wird die Arbeit und Erfolge des Vereins weiterhin gern begleiten. 

 Studentenförderung - Bildungschancen für Alle

Soziale Benachteiligung findet nicht nur in der Dritten Welt statt. Wer sich die Entwicklung der Mietpreise in den letzten Jahren vor Augen führt, kann schnell erkennen, dass es auch hierzulande mit der Chancengleichheit nicht immer zum Besten gestellt ist. Das gilt insbesondere auch für Studenten, die aus nicht so gut situierten Familien stammen. Laut neuester Erhebungen hat Deutschland eine der schlechtesten Quoten weltweit, wenn es darum geht, die eigenen sozialen Barrieren zu überwinden und Aufstiegsmöglichkeiten zu nutzen. Die jüngsten Steigerungen bei den Mietpreisen, die gerade auch die Studentenstädte massiv betrifft, bestärken diese Barrieren, wenn die finanzielle Unterstützung aus dem Elternhaus nicht erfolgen kann.

Bereits seit vielen Jahren wird daher ein gemeinnütziger Verein unterstützt, der sich darum bemüht, kostengünstigen Wohnraum für Studenten anzubieten. Zu diesem Zweck wird ein Studentenwohnheim betrieben, der ein ganzes Haus anmietet und dann die Zimmer einzeln zu erschwinglichen Preisen weitervermietet. Nach einer bereits längeren Tätigkeit als stellvertretender Vorstand des Vereins wurde RA Sprengnether im Dezember 2014 zum Vorsitzenden des Vereins gewählt und darf im Ehrenamt nunmehr die Geschicke dieses Vereins mit bestimmen. Zum Wohle der Studenten und der Bildung, auf der unser aller Wohlstand beruht.

Pro-Bono-Einzelmandate

Über die Unterstützung für gemeinnützige Organisationen hinaus hat die Kanzlei in den letzten Jahren in Dutzenden von Einzelfällen aus sozialen Gründen auf ein Honorar verzichtet und sich für die Mandanten ohne eigene wirtschaftliche Interessen eingesetzt. Dies erfolgt vor allem immer dann, wenn es um harte persönliche Einzelschicksale geht, bei denen das Raster der institutionellen Unterstützung versagt hat oder bei denen es um grundlegende Fragen des Rechtssystems geht, bei denen eine kostenbelastete Rechtsverfolgung nicht zumutbar erschien oder außer Verhältnis gestanden hätte. Recht hat auch mit Gerechtigkeit zu tun, und sich dafür einzusetzen, ist immer auch ein Teil der sozialen Verantwortung, die die Kanzlei für sich in Anspruch nimmt.