Immobilienrecht
Die rechtlichen Vorschriften, die bei Immobilientransaktionen und der Immobilienwirtschaft insgesamt zur Anwendung kommen, entspringen einer Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete. Da es hierfür bisher auch keinen Fachanwalt gibt, handelt es sich um ein klassisches Querschnittsgebiet. Die Spezialisierung auf Immobilienrecht erfordert insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen im Miet- und WEG-Recht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht und nicht zuletzt dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Hinzu kommen noch allgemeine zivilrechtliche Kenntnisse über das Sachenrecht und (Kauf-)Vertragsrecht. Im Hinblick auf den Vertrieb von Immobilien sind darüber hinaus auch die Vorgaben der Gewerbeordnung von großer Bedeutung. Versierte Fachkenntnisse im immobilienrechtlichen Bereich werden daher vor allem über eine Vielzahl praktischer Erfahrungen in diesem Bereich erlangt, aufgrund derer die typischen Problemstellungen erkannt und infolgedessen bei der Beratung und Umsetzung vermieden werden können.
Gerade wegen der niedrigen Zinsen ist aktuell viel Bewegung im Immobilienmarkt, was auch an den Preisentwicklungen zu erkennen ist. Die rechtlichen Probleme in diesem Zusammenhang sind dabei aber nicht anders als vor 10 Jahren auch, was sowohl die Erwerbsvorgänge selbst als auch die Finanzierung derartiger Transaktionen angeht.
Für alle Beteiligten ist insoweit eine ausführliche Beratung durch einen entsprechend geschulten Rechtsanwalt ratsam. Denn sowohl Käufer als auch Verkäufer sehen sich einer Vielzahl von Risiken gegenüber. Vor allem die unreflektierte Unterzeichnung von Kauf- und Darlehensverträgen sollte vermieden werden, insbesondere dann, wenn die andere Partei durch ihre gewerbliche Tätigkeit über ein besseres Know-How verfügt. Auch wenn Notare von Gesetz wegen zur Neutralität verpflichtet sind, kann in einem einzelnen kurzen Beurkundungstermin häufig nicht auf sämtliche wesentlichen Aspekte eingegangen werden, gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen. Hierfür muss der Käufer im Zweifel selbst sorgen. Ein immobilienrechtlich geschulter Anwalt kann einen Immobilieninteressenten daher aus seiner Parteisicht unterstützen, ihn interessenorientiert beraten und vor Fehlentscheidungen bewahren.
Nichts Anderes gilt auch beim Verkauf von Immobilien, wobei es hier noch mehr gilt, durch richtige Vertragsgestaltung die Risiken zu minimieren.
Sollte bei einer Immobilientransaktion etwas schief gelaufen sein, sind wir natürlich auch behilflich, sich daraus ergebende Haftungs- und Rückabwicklungsansprüche zu prüfen und ggf. auch durchzusetzen.
Gerade die vorhandene Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht stellt sicher, dass die besonders bedeutsamen Fallstricke bei der Finanzierung immobilienrechtlicher Transaktionen bekannt sind und hierzu eine optimale Beratung und Gestaltung sichergestellt werden kann.
Zudem betreuen wir Sie auch gern in den folgenden Rechtsgebieten: